Hügelland GmbH · Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hügelland GmbH für Containerdienst, Schüttgutlieferungen und Transportleistungen.

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Containergestellung und -abholung, Schüttgutlieferungen sowie vergleichbare Transport- und Entsorgungsleistungen der Hügelland GmbH, nachfolgend „Unternehmer“ genannt.

Vertragspartner des Unternehmers wird nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet. Kunde kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Unternehmer und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hügelland GmbH
Am Bahnhof 1 · 15562 Rüdersdorf bei Berlin
Telefon: 033638 74333
E-Mail: dispo@huegelland-gmbh.de

Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

1. Der Kunde kann Container, Schüttgüter und sonstige Leistungen telefonisch, per E-Mail oder auf einem anderen mit dem Unternehmer vereinbarten Weg anfragen beziehungsweise bestellen.

Ein Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch den Unternehmer zustande. Die Annahme kann insbesondere durch ausdrückliche Bestätigung oder durch Ausführung der vereinbarten Leistung erfolgen.

2. Bei der Containergestellung umfasst der Vertrag, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die Bereitstellung eines Containers zur Aufnahme der vereinbarten Abfallart, die Überlassung des Containers für die vereinbarte Standzeit, die Abholung des Containers und grundsätzlich auch die Beförderung und Entsorgung der aufgenommenen Abfälle.

Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten des Kunden als Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer bleiben hiervon unberührt.

3. Die für die Entsorgung vorgesehene Entsorgungsanlage beziehungsweise Abladestelle wird grundsätzlich vom Unternehmer bestimmt.

Abweichende Weisungen des Kunden können ausdrücklich vereinbart werden, soweit diese rechtlich und tatsächlich zulässig sind. Für Folgen einer solchen Weisung haftet der Kunde, soweit er diese zu vertreten hat.

Weisungen, deren Ausführung gegen gesetzliche oder behördliche Vorgaben verstoßen würde, werden vom Unternehmer nicht ausgeführt.

4. Soweit nichts anderes vereinbart wurde und dies gesetzlich zulässig ist, ist der Unternehmer berechtigt, über die übernommenen Abfälle im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung zu verfügen.

5. Angaben über Größe, Abmessungen und Tragfähigkeit der Container sind Näherungswerte. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für die vereinbarte Nutzung nicht wesentlich sind.

Zeitliche Abwicklung der Aufträge

1. Der Unternehmer bemüht sich, vereinbarte Termine für Bereitstellung, Lieferung und Abholung im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten einzuhalten.

2. Zeitangaben sind nur dann als verbindliche Termine vereinbart, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

3. Insbesondere Verkehrslage, Baustellenbedingungen, Wartezeiten an Entsorgungsanlagen, technische Störungen sowie andere nicht oder nur eingeschränkt beeinflussbare Umstände können zu zeitlichen Abweichungen führen.

Gesetzliche Rechte des Kunden bei einer vom Unternehmer zu vertretenden Verzögerung bleiben unberührt.

Zufahrten und Aufstellplatz

1. Der Kunde hat einen für den jeweiligen Container beziehungsweise die vereinbarte Leistung geeigneten Aufstell- oder Abladeplatz bereitzustellen.

Außerdem hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Zufahrtswege zum Zeitpunkt der Gestellung, Abholung oder Lieferung frei und ausreichend befahrbar sind.

2. Zufahrten und Aufstellflächen müssen für das Gewicht und die Abmessungen der zur Auftragserfüllung eingesetzten Fahrzeuge geeignet sein.

Nicht befestigte Flächen müssen einen Untergrund aufweisen, der das sichere Befahren und Aufstellen mit schweren Fahrzeugen ermöglicht.

3. Der Kunde ist verpflichtet, auf ihm bekannte besondere Risiken der Zufahrt oder des Aufstellplatzes vor Ausführung des Auftrags hinzuweisen.

4. Für Schäden an Fahrzeugen, Containern oder sonstiger Technik, die auf einer vom Kunden zu vertretenden ungeeigneten Zufahrt oder Aufstellfläche beruhen, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Haftung des Unternehmers richtet sich nach § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.

Sicherung und Genehmigung des Containers

1. Wird die Aufstellung eines Containers auf einer öffentlichen Verkehrsfläche vereinbart, stellt der Unternehmer den Container mit den hierfür vorgesehenen Warnmarkierungen bereit.

2. Soweit darüber hinaus zusätzliche Sicherungsmaßnahmen wie Beleuchtung, Absperrungen oder andere verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind, obliegt deren Veranlassung grundsätzlich dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Erforderliche Genehmigungen für die Aufstellung auf öffentlichen Flächen hat grundsätzlich der Kunde rechtzeitig vor der Aufstellung einzuholen.

Übernimmt der Unternehmer ausdrücklich die Beschaffung einer Genehmigung, trägt der Kunde die hierfür vereinbarten beziehungsweise anfallenden Kosten.

4. Für Folgen einer fehlenden Genehmigung oder einer vom Kunden zu vertretenden unzureichenden Sicherung haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

Beladung des Containers

1. Container dürfen grundsätzlich nur bis zur Höhe des oberen Randes und nur innerhalb des zulässigen Gesamtgewichts befüllt werden.

Für zusätzliche Kosten oder Schäden, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Überladung oder unsachgemäßen Beladung entstehen, haftet der Kunde.

2. In den Container dürfen ausschließlich die bei Bestellung beziehungsweise Auftragserteilung vereinbarten Abfallarten eingefüllt werden.

Gefährliche Abfälle oder Abfälle mit besonderen Annahme- und Entsorgungsbedingungen dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Abstimmung mit dem Unternehmer eingefüllt werden.

Dies gilt insbesondere für asbesthaltige Baustoffe, Dämmmaterial beziehungsweise KMF, teer- oder bitumenhaltige Materialien sowie andere gefährliche oder besonders überwachungsbedürftige Stoffe.

3. Der Kunde hat während der Standzeit des Containers im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass keine nicht vereinbarten Abfälle durch ihn oder Dritte in den Container gelangen.

4. Werden die vereinbarten Beladevorgaben nicht eingehalten, kann der Unternehmer die Übernahme beziehungsweise den Transport verweigern, soweit eine sichere oder rechtmäßige Durchführung des Auftrags nicht möglich ist.

Zusätzliche Kosten für erforderliche Sortierung, Umladung, gesonderte Behandlung oder Entsorgung können dem Kunden berechnet werden, soweit die fehlerhafte Beladung von ihm zu vertreten ist.

Bei besonderen Abfällen vorher abstimmen: Unsere Disposition erreichen Sie Montag bis Freitag von 06:00 bis 16:00 Uhr unter 033638 74333.

Entsorgungsnachweise und Begleitpapiere

1. Soweit für die betreffende Abfallart gesetzliche Nachweis- oder Dokumentationspflichten bestehen, sind die nach den jeweils geltenden Vorschriften erforderlichen Nachweise und Begleitpapiere zu führen.

Hierzu können je nach Abfallart und Entsorgungsverfahren insbesondere Entsorgungsnachweise, Sammelentsorgungsnachweise, Begleitscheine oder Übernahmescheine gehören.

2. Der Kunde hat die von ihm gesetzlich oder aufgrund des vereinbarten Entsorgungsweges bereitzustellenden Angaben und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3. Fehlen zwingend erforderliche Unterlagen, kann der Unternehmer die Übernahme oder Beförderung der betreffenden Abfälle bis zur Klärung ablehnen.

4. Soweit der Unternehmer nach Vereinbarung erforderliche Nachweise oder Begleitunterlagen für den Kunden erstellt, beschafft oder bearbeitet, kann hierfür eine entsprechende Vergütung vereinbart werden.

Haftung

1. Der Unternehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Ebenfalls unbeschränkt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Unternehmer für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmers.

4. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm zu vertretende Schäden oder den Verlust eines Containers während der Zeit, in der sich dieser in seinem Verantwortungsbereich befindet.

Normale, durch die vertragsgemäße Nutzung entstehende Abnutzung gilt nicht als Schaden.

5. Schäden oder besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit einem bereitgestellten Container sollen dem Unternehmer unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt werden, damit eine zeitnahe Prüfung und gegebenenfalls Schadensbegrenzung möglich ist.

Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.

Vergütung und Mietdauer

1. Für die vereinbarten Leistungen hat der Unternehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

Soweit bei einer Containergestellung nichts anderes vereinbart wurde, umfasst die Vergütung die vereinbarte Gestellung beziehungsweise Anfahrt, die enthaltene Mietzeit, die Abholung und Beförderung des Containers sowie grundsätzlich die Entsorgung der vereinbarten Abfallart.

Maßgeblich sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung beziehungsweise die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.

2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind bei den von der Hügelland GmbH angebotenen Containern 5 Arbeitstage Mietzeit im jeweiligen Containerpreis enthalten.

3. Wird die vereinbarte beziehungsweise enthaltene Mietdauer überschritten, kann für die zusätzliche Standzeit eine vereinbarte oder übliche Vergütung berechnet werden.

4. Vergebliche An- oder Abfahrten sowie zusätzliche Wartezeiten können berechnet werden, wenn die Ursache hierfür aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine vereinbarte Zufahrt nicht möglich ist, der Container nicht transportfähig beladen wurde oder eine vereinbarte Leistung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt werden kann.

5. Gegenüber Verbrauchern werden Preisangaben einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit nichts anderes ausdrücklich und rechtlich zulässig angegeben ist.

Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart werden.

Zahlung und Zahlungsverzug

1. Rechnungen sind innerhalb der jeweils vereinbarten beziehungsweise auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

2. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen über Verzugszinsen und weiteren Verzugsschaden.

Gegenüber Verbrauchern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz grundsätzlich neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Weitere gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

3. Der Kunde kann mit Gegenforderungen aufrechnen, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder gesetzlich zur Aufrechnung zugelassen sind.

Gesetzlich bestehende Zurückbehaltungsrechte, insbesondere aufgrund desselben Vertragsverhältnisses, bleiben unberührt.

4. Der Unternehmer kann bei Auftragserteilung einen angemessenen Vorschuss bis zur Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages verlangen.

Wird ein vereinbarter Vorschuss trotz Fälligkeit und angemessener Fristsetzung nicht geleistet, kann der Unternehmer die Ausführung der Leistung bis zur Zahlung zurückhalten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Besondere Bestimmungen für Verbraucher

Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

Soweit einem Verbraucher bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, bleiben dieses Widerrufsrecht sowie die hierfür geltenden gesetzlichen Informationspflichten unberührt.

Bestellung per Telefon oder E-Mail: Je nach Art und Zustandekommen eines Vertrages können bei Verbraucherbestellungen besondere gesetzliche Regelungen für Fernabsatzverträge gelten.

Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

1. Für das Vertragsverhältnis gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Strausberg als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

3. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Regelungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: August 2026

Sprechen Sie mit unserer Disposition

Für Fragen zu Containerbestellungen, Abfallarten, Mietdauer, Schüttgutlieferungen oder anderen Leistungen erreichen Sie unsere Disposition telefonisch oder per E-Mail.

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